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Apple, Markenschutz und „there’s an app for that“

Ich will gar nicht weit ausholen und direkt auf den Punkt kommen. Apple hat sich den Ausspruch „there’s an app for that“ tatsächlich sichern lassen, so dass dieser kommerziell nicht mehr von anderen Unternehmen eingesetzt werden darf. Gilt zwar nur für die USA, ist aber mal wieder so eine Ohne-Worte-Geschichte. Markenschutz hin oder her, so etwas geht in meinen Augen einfach zu weit.

via trademarkia

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2 Kommentare
  1. Mort

    So what? „Ich liebe es“ ist auch geschützt, genauso wie z.B. „Filtertüte“ und „Tempo“. Problematisch werden Marken normalerweise nur, wenn sie jemand nutzt um ein Konkurrenzprodukt zu bewerben. Unnormal wird&#039s mitunter bei extrem weitgreifenden Markeneinträgen (z.B. ist iPod u.a. für Rostschutzmittel, Parfüme, Geldschränke, u.ä. eingetragen) und natürlich bei ungerechtfertigten Abmahnungen. Und beim fehlenden Verstand mancher Richter, die mitunter schon in einem Review auf einer werbegesponserten Seite einen gewerblichen Wettbewerb erkennen wollen… Insgesamt finde ich die bei den Amis üblichen Trivialpatente (z.B. Slide2Unlock, One-Click-Kauf, …) aber wesentlich hirnrissiger und entwicklungshemmender.

    1. René Hesse

      Ich finde, wenn man sich einen Satz, welcher im normalen Sprachgebrauch durchaus vorkommt „es gibt ne App dafür“ schlimmer als Tempo und Co. Ein Eigenname okay, das sehe ich ja noch ein, aber normale Sätze sind schon iwie daneben. Leute haben das ja auch vor der Apple-Werbung schon gesagt, was im Umkehrschluss heißt, ich nutze jetzt einen eingängigen ganz normalen Satz für meine neue Werbung, strahle die überall so lange aus, bis sie jedermann kennt und kann mir dann den Satz sichern. Ohne Worte eigentlich. 😀

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