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DWD-Gesetz

Recht fühlt sich bekanntlich oft nicht richtig an.

Urteil: Deutscher Wetterdienst soll WarnWetter-App einschränken →

Ein privatwirtschaftliches Wetter-Unternehmen muss sich natürlich darauf verlassen können, dass sich (auch) steuerfinanzierte Dienste an geltende Vorgaben halten. Das kann ich soweit nachvollziehen. Allerdings stelle ich (rein subjektiv) diese Vorgaben grundlegend in Frage.

Ein Gesetz, welches den durch die Bürger finanzierten DWD dazu verpflichtet, seine Daten anderen Unternehmen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, aber es gleichzeitig nicht gestattet, die Daten in vollem Umfang und auf zeitgemäßem Weg auch den Bürgern zugänglich zu machen, erscheint mir doch sehr fragwürdig.

Sollte das Urteil auch einer Berufung standhalten, ist hier meines Erachtens die Politik gefragt, das DWD-Gesetz (erneut) anzupassen.

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sale
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2 Kommentare
  1. Sebastian

    Also ist es faktisch so, dass wetter-online die kostenfrei vom DWD bezogenen Daten hinter einer pay/adwall verstecken kann um den Nutzer doppelt zahlen zu lassen?

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