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Facebook-Pinnwand im Wert von 15.000 Euro – Deine vielleicht auch?

Nachdem es der Musik- und Filmindustrie (fast) gelungen ist, sämtlichen Tauschbörsen den Gar auszumachen, könnten die allseits bekannten „Abmahn-Anwälte“ in einem neuen Bereich Gas geben und zwar auf Facebook. Wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke ins einem Blog wbs-law aufführt, könnte ein guter Anwalt alleine durch Abmahnungen bis zu 15.000 Euro aus einer durchschnittlichen Facebook-Pinnwand schlagen.

Dies liegt einfach daran, dass vor allem Jugendliche Inhalte einfach so auf ihre Facebookseiten packen, ohne über das Urheberrecht nachzudenken. Ehrlich gesagt habe ich das auch schonmal gemacht. Im Blog achte ich bei jedem Bild pingelig auf die Lizenz und bei Facebook postet man auch einfach mal so, ohne großartig darüber nachzudenken.

Wo sind also genau die Stolpersteine? Dazu gibt Herr Solmecke einige Beispiele.

Ich zitiere:

Das Foto eines Stars

Wer Fotos seines Stars auf die Pinnwand stellt, ohne dafür die Erlaubnis zu besitzen, kann abgemahnt werden – vom Fotografen, vom Management des Stars und vom Star selbst.

Lustige Bilder

Besonders beliebt auf Facebook ist das Veröffentlichen lustiger Fun-Bilder. Aber auch sie stammen von einem Fotografen, der die Bildrechte hält. Eine Abmahnung kann hier wegen der Verwendung des Bildes erfolgen, zusätzlich aber auch, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde.

YouTube-Videos

Wer ein YouTube-Video in die eigene Seite einbindet, haftet für die Inhalte. Verletzt das Video Rechte, kann der Facebook-Anwender ebenfalls belangt werden. Bei Musikstücken können auch GEMA-Gebühren fällig werden.

Eigene Musikvideos

Aufnahmen von der eigenen Schülerband können ebenfalls kritisch sein, wenn bekannte Stücke nachgespielt werden und damit eigentlich Lizenzgebühren für die Komponisten, die Interpreten und die Plattenfirma anfallen würden.

Eigene Fotos

Es herrscht immer noch das Recht am eigenen Bild vor. Wer demnach ungefragt Menschen fotografiert und diese Bilder auf Facebook veröffentlicht, kann auf Unterlassung abgemahnt werden.

Zitate aller Art

Viele Facebook-Anwender veröffentlichen gern weise, lustige oder zeitgenössische Zitate berühmter Personen, posten Gedichte oder kleben Songtexte auf die Pinnwand. Auch hier gilt: Solange die Urheber nicht schon 70 Jahre lang tot sind, gibt es ein Urheberrecht, das an dieser Stelle greift. Auch bei diesen Veröffentlichungen kann es also zu hohen Geldforderungen kommen.

Profilfoto

Immer wieder gilt es als chic, das eigene Facebook-Profilfoto auszutauschen – etwa gegen eine Comicfigur oder das Bild eines Promis. Die Verwendung geschützter Bilder kann hier umgehend eine Abmahnlawine auslösen. Dabei ist es völlig egal, wie groß das Bild eigentlich ist.

Heftig, oder? So habe ich noch nie darüber nachgedacht und ich möchte mal vermuten, ihr auch nicht. Facebook hat sich ja mittlerweile für viele schon zum Meta-Web im Internet entwickelt. Früher ist man über Suchmaschinen auf Inhalte gestoßen, heute schaut man in die Timeline seiner Freunde. Wollen wir hoffen, dass die „Content-Industrie“ und diverse Rechteinhaber dies in Zukunft nicht ausnutzen.

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